Wunschkennzeichen

 

Unabhängig von den Öffnungszeiten des Landratsamtes Rottal-Inn haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen via Internet auszusuchen und sofort online zu reservieren.

 

Informationen zur Fahrerlaubnisbehörde, zur Zulassungsbehörde und zur Straßenverkehrsbehörde

 

Bitte beachten Sie bei der Internetreservierung folgende Hinweise:

 

  • Die Reservierung wird für die Dauer von 14 Tagen vorgenommen.
  • Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Zulassung, erlischt die Reservierung.
  • Bei Saisonkennzeichen und Kennzeichen für historische Fahrzeuge dürfen maximal 7 Stellen (ohne Bindestrich) belegt sein (z.B. PAN-A123, PAN-EG11).
  • Eine Online-Reservierung für Sonderkennzeichen (Kurzzeit-, Probe- oder Ausfuhrkennzeichen) ist nicht möglich.
  • Die Gebühr für die Reservierung des Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro (Wunschkennzeichen 10,20 Euro und Reservierung 2,60 Euro), sie ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu entrichten.
  • Aufgrund der Kennzeichenreservierung dürfen noch keine Schilder in Auftrag gegeben werden, da die endgültige Vergabe des Kennzeichens erst bei der Zulassung erfolgt.
  • Es können aus der Reservierung des Wunschkennzeichens keine Ansprüche gegen das Landratsamt Rottal-Inn abgeleitet werden.

  • Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen zwei- und dreistellige Erkennungsnummern (z. B. PAN-A1, PAN-A11) nur mehr an Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist (z. B. Krafträder). Eine Reservierung von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern ist für anderen Fahrzeugarten (z. B. PKW, LKW) nicht möglich.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens.

 

Eine Reservierung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen möglich.

 

Starten Sie durch....

 

 

Bitte beachten Sie, daß Sie in Ihrem Browser die Annahme von Cookies und JavaScript zur Navigation aktiviert haben!


     zurück